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Unser 24h Notdienst

Trocken 24 Gmbh, Stand 01.12.2021 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot des Auftragnehmers

An das gestellte Angebot hält sich die Fa. Trocken 24 GmbH einen Monat ab Erstelldatum gebunden. Das Angebot ist nach den neusten anerkannten Regeln der Technik erstellt. Das Angebot ist für den Geschädigten/Auftraggeber freibleibend. Im Angebotspreis ist eine Einweisung zur Bedienung und Wartung der eingesetzten Trocknungsgeräte durch unser Fachpersonal enthalten (keine Behälterleerung). Unsere Preise gelten ausschließlich für den Gesamtumfang der angebotenen Leistungen. Bei Teilbeauftragungen behält sich die Fa. Trocken 24 GmbH eine Anpassung der einzelnen Positionspreise vor. Die Gerätekosten, Monteurleistungen und Fahrleistungen werden nach Aufwand/Aufmaß abgerechnet. 

Aufgaben der Fa. Trocken 24 GmbH

Durch die Fa. Trocken 24 GmbH ist einzuschätzen, ob die angebotene Trocknung im Vergleich zu einer Erneuerung der in Mitleidenschaft gezogenen Bauteile wirtschaftlich ist. Die angebotene Trocknung hat die Aufgabe, die bestimmungswidrig ausgetretenen Wassermassen im Baukörper zu beseitigen und eine weitere Bauwerksschädigung einzudämmen. Die Fa. Trocken 24 GmbH hat die auszuführenden Leistungen in jeder Hinsicht so zu organisieren, dass sämtliche schadensmindernden Eigenschaften einer Trocknung zum Tragen kommen können.

Aufgabe des Auftraggebers

Es ist Aufgabe des Geschädigten/Auftraggeber durch eine zügige und zeitnahe Beauftragung der angebotenen Leistungen weitestgehend schadensmindernd zu agieren. Dem Geschädigten/Auftraggeber obliegt nicht die Prüfung der Richtigkeit der Leistungen und die Angemessenheit der Preise, sondern nur die auf Schadensminderung bedachte Freigabe der Trocknungsleistungen. Die nötige Leistungsabgrenzung und Preisfindung nimmt die den Schadenfall bearbeitende Versicherung wahr.

Bereitstellung und Übergabe von Medien

Die Versorgung mit Elektroenergie (230V bzw. 440V) und anderer Medien erfolgt bauseits und für die Fa. Trocken 24 GmbH kostenfrei. Für bauseits zu vertretende Stillstandzeiten, Stromunterbrechungen und das Abschalten der Anlagen und Geräte kann die Fa. Trocken 24 GmbH nicht haftbar gemacht werden. Die daraus resultierenden Mehrkosten sind voll umfänglich durch den Geschädigten/Auftraggeber oder durch die Versicherung zu tragen. Eventuell erforderliche und notwendige Genehmigungen sind durch den Geschädigten/Auftraggeber zu erbringen. Anfallende Baunebenkosten (z. B. Bauwesenversicherung, WC-Benutzung, Baustraße, Baustrom usw.), sofern nicht gesondert vereinbart, werden nicht von der Fa. Trocken 24 GmbH getragen.

Verlust und Beschädigung von Trocknungsgeräten und Zubehör

Bei Verlust oder Beschädigung von Geräten, Anlagen und Zubehör während der Abwesenheit der Fa. Trocken 24 GmbH am Schadensort wird umgehend eine Regressforderung an den Geschädigten/Auftraggeber berechnet.

Trocknungshinweise

Durch eine technische Trocknung kann sich in erheblichem Maße das Raumklima verändern. Die Kondenstrockner, Heizer und andere technische Gerätschaften nehmen in erheblichem Maße die Feuchtigkeit aus der Raumluft auf und können die Raumtemperatur um ein Vielfaches erhöhen. Aus diesem Grunde müssen bereits im Vorfeld einer Trocknung empfindliche Gegenstände, z. B. Vollholz, antike Möbel, Pflanzen, Lebensmittel usw., vom Auftraggeber entfernt werden. Für die durch die technische Trocknung bedingten Beschädigungen übernimmt die Fa. Trocken 24 GmbH keine Haftung.

Hinsichtlich der Belastung durch Feuchtigkeit aus dem Boden sind Abdichtungen nach DIN 18195 und für „Weiße Wannen“ die WU-Richtlinie maßgebend. Weichen diese am Schadenobjekt ab, ist ein vollständiges Abtrocknen der schadhaften Bereiche nicht möglich. Sollte dem Geschädigten/Auftraggeber die Ausführungsvariante bekannt sein, ist eine Information an die Fa. Trocken 24 GmbH unabdingbar.

Gleichfalls ist die Information wichtig, ob die im Estrichbereich verlegten Rohre in Schüttisolierung verlegt wurden. Bei Vorhandensein der besagten Dämmung ist eine wirtschaftliche Trocknung der durchfeuchteten Stellen nicht immer möglich.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Beginn der Trocknung die Wasserschadensursache erkannt und behoben sein muss. Der Leistungserfolg bezieht sich auf den Estrichaufbau ab Unterkante Dämmung. Eine Rissbildung im Estrich in den Oberbelägen oder in Bauteilen während der Trocknungsmaßnahme kann nicht ausgeschlossen werden.

Bei Trocknungsbehinderungen, die bauseits verursacht werden (z. B. keine Wasserentleerung, abgeschaltete Trocknungsgeräte, fehlerhafte Ursachenbeseitigung, zusätzlicher Wasserschaden), gilt die Trocknungsmaßnahme als beendet und wird auf der Grundlage des objektbezogenen Angebotes abgerechnet.

Die Verlegereife der getrockneten Bauteile ist durch das Nachfolgegewerk eigenständig zu prüfen!

Vorhandensein von Schimmel, Bakterien und Hefen als Folge eines Wasserschadens

Bei Feststellung eines Schimmelbesatzes, herrührend aus der Tatsache, dass der Wasserschaden langsam und schleichend erfolgt ist, muss durch die Fa. Trocken 24 GmbH mit besonderer Vorsicht gearbeitet werden. Die befallenden Bereiche sind weitestgehend zu isolieren, notfalls und nach Abstimmung ist die gesamte Wohnung zu evakuieren. Die dann erforderlichen Maßnahmen sind auf der Grundlage des Leitfadens für Schimmelsanierung durchzuführen. 

Strombereitstellung

Im Allgemeinen stellt der Geschädigte/Auftraggeber den für die angebotenen Leistungen nötigen Strom zur Verfügung. Sollte es in Ausnahmefällen dem Geschädigten/Auftraggeber nicht möglich sein, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen, hat der Geschädigte/Auftraggeber vor Auftragserteilung die Firma Trocken 24 GmbH darüber zu informieren.

Der während der Trocknungsmaßnahme verbrauchte Gerätestrom wird mittels einer Stromverbrauchsberechnung dem Geschädigten/Auftraggeber schriftlich berechnet und dargelegt. Die Erstattung des verbrauchten Stromes erfolgt im Regelfall durch das Versicherungsunternehmen.

Die benannte Stromverbrauchsberechnung kann dem zuständigen Energie-Versorgungsunternehmen zum Nachweis des einmalig hohen Verbrauchs vorgelegt werden.

Allgemeines

Bei Erhöhung des Leistungszeitraumes oder einer notwendigen Leistungserweiterung werden die Geräte auf der Grundlage der Einzelpreise nach Beendigung der Maßnahme abgerechnet.

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